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   BSG, 08.11.1995 - 13/4 RA 93/94   

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https://dejure.org/1995,1419
BSG, 08.11.1995 - 13/4 RA 93/94 (https://dejure.org/1995,1419)
BSG, Entscheidung vom 08.11.1995 - 13/4 RA 93/94 (https://dejure.org/1995,1419)
BSG, Entscheidung vom 08. November 1995 - 13/4 RA 93/94 (https://dejure.org/1995,1419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfallsleiden - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 44 Abs. 2
    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Verschlossenheit des allgemeinen Arbeitsmarktes bei epileptischen Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 43
  • MDR 1996, 722
  • NZS 1996, 286
  • BB 1996, 911
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    Zumindest in solchen Fällen ist nämlich fraglich, ob es Tätigkeiten gibt, deren Anforderungen er gewachsen ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nrn. 8 und 14; dazu auch die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats an den Großen Senat des BSG vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -).

    Abgesehen davon, daß viel dafür spricht, daß der Katalog - entgegen der Annahme des 4. Senats des BSG - nicht abschließend ist (siehe dazu die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats vom 23. November 1994, zB 13 RJ 19/93, Umdr S. 18f), wollten der 4. und 5. Senat des BSG mit den Auflistungen in SozR 2200 § 1246 Nrn. 137 und 139 ausdrücklich nur eine Zusammenstellung von Fallgruppen vornehmen, die ihrer Ansicht nach sog. seltene Tätigkeiten betreffen.

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    Nur diejenigen Möglichkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt konkret feststellbar sind, können als Maßstab für die Fähigkeit eines Versicherten, Erwerbseinkommen zu erzielen, herangezogen werden (vgl. zB BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14 mwN).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der

    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    Ebenso wie bei der Bedeutsamkeit häufiger Krankheitszeiten ist hier auf die Beurteilung "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" abzustellen (vgl. dazu BSGE 9, 192, 194 f; BSG, Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/91 -).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    Zumindest in solchen Fällen ist nämlich fraglich, ob es Tätigkeiten gibt, deren Anforderungen er gewachsen ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nrn. 8 und 14; dazu auch die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats an den Großen Senat des BSG vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -).
  • BSG, 05.03.1959 - 4 RJ 27/58
    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    Ebenso wie bei der Bedeutsamkeit häufiger Krankheitszeiten ist hier auf die Beurteilung "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" abzustellen (vgl. dazu BSGE 9, 192, 194 f; BSG, Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/91 -).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/93

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    Zumindest in solchen Fällen ist nämlich fraglich, ob es Tätigkeiten gibt, deren Anforderungen er gewachsen ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nrn. 8 und 14; dazu auch die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats an den Großen Senat des BSG vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 71/93
    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    Zumindest in solchen Fällen ist nämlich fraglich, ob es Tätigkeiten gibt, deren Anforderungen er gewachsen ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nrn. 8 und 14; dazu auch die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats an den Großen Senat des BSG vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -).
  • BSG, 28.07.1970 - 12 RJ 2/68

    Vollzeitarbeitskräfte - Verweisungsmöglichkeit - Ausreichende Arbeitsplatzanzahl

    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    Dazu ist das BSG in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß diejenigen Versicherten, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt deshalb verschlossen oder besonders stark erschwert ist, weil sie an ekelerregenden oder ansteckenden Krankheiten leiden, nicht auf die Tätigkeiten verwiesen werden können, die sie an sich noch zumutbar verrichten könnten, es sei denn, sie hätten einen solchen Arbeitsplatz nicht nur vergönnungsweise inne oder ihnen würde ein solcher Arbeitsplatz angeboten (vgl. zB BSGE 31, 233, 234 = SozR Nr. 86 zu § 1246 RVO; dazu auch Kunze SozVers 1979, 35, 37 mwN).
  • BSG, 02.07.1965 - 5 RKn 34/61

    Berufsunfähigkeit eines Epileptikers - Ungelernte hauptberufliche Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    In den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Juli 1965 - 5 RKn 34/61 - (BSG SozR. Nr. 11 zu § 48 Reichsknappschaftsgesetz [RKG]) werde zwar der vom BSG geprägte Begriff der entgegenstehenden Hemmungen nicht definiert, der 5. Senat beziehe sich aber in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des 4. Senats vom 20. Dezember 1960 - 4 RJ 118/59 - (BSGE 13, 255 = SozR Nr. 11 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 20.12.1960 - 4 RJ 118/59
    Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94
    In den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Juli 1965 - 5 RKn 34/61 - (BSG SozR. Nr. 11 zu § 48 Reichsknappschaftsgesetz [RKG]) werde zwar der vom BSG geprägte Begriff der entgegenstehenden Hemmungen nicht definiert, der 5. Senat beziehe sich aber in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des 4. Senats vom 20. Dezember 1960 - 4 RJ 118/59 - (BSGE 13, 255 = SozR Nr. 11 zu § 1246 RVO).
  • LSG Bayern, 15.01.2002 - L 5 RJ 618/99
    Damit liegt kein schweres Anfallsleiden vor, das unübliche Arbeitsbedingungen erfordert und was bereits von dem "Katalog seltener Tätigkeiten" erfasst wird (BSG 13. Senat, 8. November 1995, Az: 13/4 RA 93/94, aber auch des 4. und 5. Senats mit Urteilen vom 25. Juni 1986 und 9. September 1986 - SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139 - bzw. Urteil der 4. Senat vom 25. Januar 1994 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41, in dem der "Katalog" als abschließend bezeichnet wird).

    Einem epileptischen Versicherten kann zwar weiterhin Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Verschlossenheit des allgemeinen Arbeitsmarktes zustehen, wenn für sein Restleistungsvermögen geeignete Arbeitsplätze zwar vorhanden und allgemein zugänglich sind, jedoch bei den in Frage kommenden Arbeitgebern erhebliche, sachlich gerechtfertigte Vorbehalte (im Gegensatz zu unmittelbaren krankheits- d.h. personenbezogene Einstellungshemmnisse) gegen die Einstellung vergleichbarer Anfallsleidender bestehen (BSG 13. Senat, 8. November 1995, Az: 13/4 RA 93/94).

    Angesichts der subjektiven Ausprägung der Einstellungshindernisse kann eine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes wegen Krankheit nur mit Zurückhaltung bejaht werden (vgl. BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 5 mwN).

  • LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 53/15

    Rente wegen Erwerbsminderung; Kausalität; Aus Sicherheitsgründen angeordnete

    Für die Prüfung von § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 SGB VI ist nicht entscheidend, ob ein regelwidriger Zustand für sich genommen das Leistungsvermögen für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes einschränkt oder ob er aus anderen tatsächlichen Gründen (z.B. bei ansteckenden Krankheiten oder hochgradiger Entstellung) dazu führt, dass der Versicherte unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes generell nicht vermittelbar ist (Freudenberg, a.a.O., Rn. 67; ähnlich BSG, Urteil vom 8. November 1995 - 13/4 RA 93/94, SozR 3-2600 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 99/96

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    Weiter weiche das Urteil von der Entscheidung des BSG vom 8. November 1995 (Az 13/4 RA 93/94) ab, wonach bei einem Anfallsleiden ermittelt werden müsse, in welchem Ausmaß und aus welchen Gründen - bezogen auf die für den betreffenden Versicherten noch in Betracht kommenden konkreten Tätigkeiten - bei Arbeitgebern tatsächlich Vorbehalte gegen Anfallsleiden vorhanden seien.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann einem epileptischen Versicherten EU-Rente wegen Verschlossenheit des allgemeinen Arbeitsmarktes zustehen, wenn für sein Restleistungsvermögen geeignete Arbeitsplätze zwar vorhanden und allgemein zugänglich sind, jedoch bei den in Frage kommenden Arbeitgebern erhebliche, sachlich gerechtfertigte Vorbehalte gegen die Einstellung von Anfallsleidenden bestehen (vgl BSGE 77, 43 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 5).

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